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Was steckt in WPC? Verbraucherrechte in Deutschland | Green Plank

GP
Green Plank Engineering
29. Oktober 2026
6 min read
Was steckt in WPC? Verbraucherrechte in Deutschland | Green Plank

Was steckt wirklich in Ihren WPC-Terrassendielen? Holzfasern, Recyclingkunststoff und Produkttransparenz

 

 

Wood Plastic Composite (WPC) wird zunehmend für Terrassen, Balkone, Gehwege und andere Außenbereiche eingesetzt. Doch zwei WPC-Dielen, die äußerlich nahezu identisch aussehen, können sich bei Materialzusammensetzung, Rohstoffherkunft, technischer Dokumentation und Produkteigenschaften deutlich unterscheiden.

 

 

Für Architekten, Baustoffhändler, Verarbeiter und Verbraucher sollte deshalb nicht nur die Frage entscheidend sein: „Wo wurde dieses Produkt hergestellt?“ Mindestens ebenso wichtig ist: „Was steckt tatsächlich im Produkt – und kann der Anbieter seine Aussagen dokumentieren?“

 

 

WPC ist ein technisch formuliertes Verbundmaterial

 

 

Eine WPC-Diele besteht typischerweise aus Holz- oder Naturfasern, einem thermoplastischen Polymer und verschiedenen funktionellen Additiven. Je nach Rezeptur können dazu Haftvermittler, Gleitmittel, UV-Stabilisatoren, Antioxidantien, Pigmente und mineralische Füllstoffe gehören.

 

 

Die jeweiligen Anteile können sich zwischen Herstellern erheblich unterscheiden. Ein höherer Holzfaseranteil bedeutet nicht automatisch eine bessere WPC-Diele. Ebenso bedeutet ein höherer Polymeranteil nicht automatisch eine höhere Qualität.

 

 

Entscheidend ist vielmehr, ob die gesamte Rezeptur für den vorgesehenen Einsatz entwickelt wurde und ob Angaben zu Zusammensetzung, Recyclinganteil, Herkunft, Haltbarkeit und technischen Eigenschaften nachvollziehbar dokumentiert werden können.

 

 

Warum ist der Holzfaseranteil wichtig?

 

 

Das Verhältnis zwischen Holzfasern und Polymer kann sowohl den Produktionsprozess als auch verschiedene Eigenschaften eines WPC-Profils beeinflussen. Holzfasern tragen unter anderem zu Steifigkeit, Optik und Materialstruktur bei, während die Polymermatrix die Fasern verbindet und schützt.

 

 

Auch Haftvermittler und andere Additive spielen eine wichtige Rolle, da sich Holzfasern und Polyolefine wie HDPE ohne eine entsprechend entwickelte Rezeptur nicht optimal miteinander verbinden.

 

 

Eine WPC-Diele sollte deshalb nicht anhand einer einzigen Prozentzahl beurteilt werden. Das gesamte Materialsystem und die dokumentierte Produktleistung sollten berücksichtigt werden.

 

 

Welche Informationen sollten Käufer verlangen?

 

 

  • Deklarierter Anteil an Holz- oder Naturfasern
  • Art des Polymers, beispielsweise HDPE, PP oder PVC
  • Deklarierter Recyclinganteil, sofern damit geworben wird
  • Rohstoffherkunft und Rückverfolgbarkeit, sofern entsprechende Aussagen gemacht werden
  • Relevante technische Prüfberichte
  • Informationen zu UV-, Feuchtigkeits- und Witterungsbeständigkeit
  • Montageanforderungen und empfohlene Unterkonstruktionsabstände
  • Garantiebedingungen und mögliche Einschränkungen

 

Was passiert, wenn eine WPC-Diele mit „70 % Holzfaser“ beworben wird?

 

 

Hier liegt eine andere Situation vor. „70 % Holzfaser“ ist eine konkrete, messbare und grundsätzlich überprüfbare Aussage über die Zusammensetzung eines Produkts.

 

 

Bewirbt ein Hersteller, Importeur oder Händler eine WPC-Diele mit einem Holzfaseranteil von 70 %, kann ein Verbraucher diese Angabe grundsätzlich als Information über eine wesentliche Produkteigenschaft verstehen.

 

 

Würde eine zuverlässige Untersuchung ergeben, dass der tatsächliche Holzfaseranteil wesentlich niedriger ist, könnte dies in Deutschland sowohl wettbewerbsrechtlich als auch kaufrechtlich relevant sein.

 

 

Was sagt das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?

 

 

Für Werbeaussagen ist insbesondere das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant.

 

 

Nach § 5 UWG kann eine geschäftliche Handlung irreführend sein, wenn sie unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware enthält.

 

 

Das Gesetz nennt ausdrücklich Merkmale wie Zusammensetzung, Menge, Beschaffenheit, geografische oder betriebliche Herkunft, Herstellungsverfahren sowie Ergebnisse oder wesentliche Bestandteile von Produkttests.

 

 

Für WPC-Produkte können deshalb beispielsweise folgende Aussagen rechtlich relevant sein:

 

 

  • „70 % Holzfaser“
  • „100 % recycelter Kunststoff“
  • „Hergestellt in Europa“
  • „100 % europäische Rohstoffe“
  • „100 % rückverfolgbare Materialien“
  • „30 Jahre Haltbarkeit“
  • „Geringerer CO₂-Fußabdruck“

 

 

Werden solche Angaben als konkrete Tatsachenbehauptungen verwendet, sollten Unternehmen über eine belastbare Grundlage für diese Aussagen verfügen.

 

 

Auch das Weglassen wesentlicher Informationen kann problematisch sein

 

 

§ 5a UWG behandelt die Irreführung durch Unterlassen.

 

 

Eine geschäftliche Handlung kann danach ebenfalls unlauter sein, wenn einem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, die er benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und das Vorenthalten seine Entscheidung beeinflussen kann.

 

 

Als Vorenthalten kann auch gelten, wenn wesentliche Informationen versteckt oder in unklarer, unverständlicher oder mehrdeutiger Weise bereitgestellt werden.

 

 

Produkttransparenz bedeutet deshalb nicht nur, dass gemachte Angaben korrekt sein sollten. Auch die Art und Weise, wie wesentliche Informationen präsentiert werden, kann von Bedeutung sein.

 

 

Was sagt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch?

 

 

Neben dem Werberecht ist für einen bereits erfolgten Kauf insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) relevant.

 

 

Nach § 434 BGB muss eine Kaufsache unter anderem den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Dazu gehören die vereinbarte Beschaffenheit sowie Merkmale wie Art, Menge, Qualität, Funktionalität und andere vereinbarte Eigenschaften.

 

 

Darüber hinaus berücksichtigt § 434 BGB bei den objektiven Anforderungen auch öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder anderer Unternehmen innerhalb der Vertragskette – insbesondere Aussagen in Werbung oder Kennzeichnung.

 

 

Eine Werbeaussage kann daher auch nach dem Kauf relevant werden

 

 

Ein konkretes Beispiel:

 

 

Eine WPC-Terrassendiele wird mit folgender Aussage angeboten:

 

 

„Enthält 70 % Holzfaser.“

 

 

Ein Verbraucher kauft das Produkt unter Berücksichtigung dieser Produktaussage.

 

 

Stellt sich später anhand einer belastbaren Analyse heraus, dass der tatsächliche Holzfaseranteil erheblich von der angegebenen Zusammensetzung abweicht, können zwei unterschiedliche Rechtsfragen entstehen:

 

 

  1. Werberecht: War die Aussage über die Zusammensetzung falsch oder irreführend?
  2. Kaufrecht: Entspricht die gelieferte Ware den vereinbarten beziehungsweise berechtigterweise erwartbaren Eigenschaften?

 

 

Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Irreführung oder ein Sachmangel vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen, den Vertragsunterlagen, der Werbung und den vorhandenen Nachweisen ab.

 

 

Welche Rechte kann ein deutscher Käufer bei einem Mangel haben?

 

 

Liegt ein Sachmangel vor, sieht § 437 BGB verschiedene mögliche Rechte des Käufers vor.

 

 

Dazu gehören – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere:

 

 

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz

 

 

Bei der Nacherfüllung kann der Käufer nach § 439 BGB grundsätzlich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, wobei die gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Einschränkungen zu beachten sind.

 

 

Hat der Verbraucher Anspruch auf die vollständige WPC-Rezeptur?

 

 

Nicht automatisch. Es muss zwischen korrekter Produktinformation und der Offenlegung einer vollständigen, möglicherweise vertraulichen Produktionsrezeptur unterschieden werden.

 

 

Ein Hersteller kann berechtigte Geschäftsgeheimnisse bezüglich exakter Additivpakete, Prozessparameter und technischer Rezepturen besitzen.

 

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass konkrete Werbeaussagen über Produkteigenschaften beliebig sein dürfen.

 

 

Wenn beispielsweise mit „70 % Holzfaser“ geworben wird, sollte diese quantitative Aussage sachlich richtig und anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar sein.

 

 

Wie sollten Verbraucher WPC-Produkte vergleichen?

 

 

Das Herstellungsland allein ist kein zuverlässiger Qualitätsnachweis. Hochwertige und weniger hochwertige Produkte können in unterschiedlichen Regionen der Welt hergestellt werden.

 

 

Eine professionelle WPC-Bewertung sollte daher auf dokumentierten und überprüfbaren Eigenschaften beruhen.

 

VergleichskriteriumWas sollte geprüft werden?
MaterialzusammensetzungDeklarierter Holzfaseranteil, Polymerart und relevante Materialangaben
RohstoffeHerkunft und Rückverfolgbarkeit, sofern damit geworben wird
RecyclinganteilNachweise für den angegebenen Recyclinganteil
Technische LeistungRelevante Prüfberichte und Prüfstandards
HaltbarkeitTechnische Dokumentation und klare Garantiebedingungen
ProduktionIdentifizierbarer Hersteller und Produktionsstandort
UmweltaussagenNachweise für konkrete Umwelt-, Recycling- oder CO₂-Aussagen

 

Transparenz ist wichtiger als „Europa gegen China“

 

 

Die Qualitätsdiskussion bei WPC sollte nicht auf „europäisch gegen chinesisch“ reduziert werden. Das Herstellungsland allein beweist weder die Qualität der Rezeptur noch die langfristige Leistungsfähigkeit eines Produkts.

 

 

Ein wesentlich aussagekräftigerer Unterschied besteht zwischen dokumentierten und nicht dokumentierten Produktangaben.

 

 

Wenn ein Anbieter Materialzusammensetzung, Rohstoffherkunft, technische Eigenschaften und konkrete Werbeaussagen nachvollziehbar dokumentieren kann, erhalten Händler, Architekten, Verarbeiter und Verbraucher eine bessere Grundlage für einen objektiven Produktvergleich.

 

 

Green Plank: Dokumentieren, was man verspricht

 

 

Bei Green Plank sind wir der Auffassung, dass WPC-Produkte anhand relevanter und messbarer Informationen verglichen werden sollten – nicht nur anhand von Optik oder Einkaufspreis.

 

 

Materialrückverfolgbarkeit, kontrollierte Rezepturen, technische Dokumentation und klare Produktspezifikationen sind deshalb wichtige Faktoren bei der Bewertung moderner WPC-Produkte.

 

 

Wer Terrassendielen vergleicht, sollte daher nicht nur fragen: „Was kostet das Produkt?“

 

 

Fragen Sie auch: Was enthält die Diele? Welche Herkunft kann dokumentiert werden? Welche technischen Nachweise liegen vor? Und kann der Anbieter die konkreten Aussagen belegen, mit denen das Produkt vermarktet wird?

 

 

Gutes WPC sollte nicht von unklaren Aussagen abhängig sein. Qualität und Vertrauen beginnen damit, zu wissen, was man kauft.

 

 

Quellen und weiterführende Informationen

 

 

  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere §§ 5 und 5a.
  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 434, 437 und 439.
  • Europäische Kommission – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 276/2013 zur zolltariflichen Einreihung eines WPC-Terrassenprodukts unter KN 3918 90 00.

 

 

 

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